2. Abweichende Bedingungen sind möglich und werden je Kundenauftrag nur wirksam,
sofern diese von BFS schriftlich per Auftragsbestätigung oder per Dienstleistungsvertrag
dokumentiert sind. Mündliche Nebenabreden sind und werden nicht getroffen. 3. Änderungen der AGB werden den Kunden 14 Tage vor deren Geltungsbeginn
zur Kenntnis bringen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, wird die
Annahme durch den Kunden angenommen. 4. Ein auf diesen AGB basierender Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung
eines Auftrags durch BFS zustande. BFS behält sich die Ablehnung von Aufträgen vor.
BFS behält sich das Recht vor, Aufträge auch zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere
wenn sich im Verlauf einer Tätigkeit Hindernisse und/oder Gefahren in Bezug auf die
Durchführbarkeit ergeben, abzulehnen. 5. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so
werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Regelungen
werden durch wirksame Regelung ersetzt, die dem durch die Vertragspartner gewollten
Sinn und Zweck am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Vertragslücken. 6. Für alle Streitigkeiten aus einem Auftrags- und Vertragsverhältnis gilt, wenn der Kunde
eine Privatperson, ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist,
der Gerichtsstand Traunstein.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung im Ausland oder
nicht bekannt sind.
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§3 Kundendaten / Eigentum 1. Vor oder im Zuge der Durchführung des jeweiligen Auftrags ist es erforderlich,dass der
Kunde seine persönlichen Daten an BFS übermittelt und alle für die Abwicklung erforder-
lichen Informationen, Papiere, Vollmachten und Ermächtigungen erteilt. Darin beinhaltet
sind auch je nach Auftrag die Übergabe von Schlüsseln, Zugangs- Chipkarten oder anderen
Daten und Unterlagen. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen von Daten unverzüglich gegen-
über BFS anzuzeigen. Alle vorgenannten Übergaben und Vereinbarungen müssen schriftlich
gemacht werden.
2. BFS verpflichtet sich, alle übergebenen Unterlagen, wie Vollmachten, Schlüssel usw. vertrau-
lich, sicher vor Dritten und mit größter Sorgfalt aufzubewahren, nur im Kundensinne zu nutzen
und nach Ende des Auftrages zurückzugeben.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter von BFS vor der Auf-
nahme der Tätigkeit in sein Eigentum / das Anwesen / die Firma entsprechend einzuweisen
und auf Besonderheiten und Gefahren im Zusammenhang mit der Einsatzumgebung und/oder
im Zusammenhang mit den Kundenpersonen hinzuweisen. 4. BFS verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.
Personenbezogene Daten werden nur zur Erfüllung von für die jeweiligen Aufträge notwendigen
Zwecken gespeichert und an Dritte weitergegeben. BFS wird die persönlichen Begebenheiten
seiner Kunden mit größter Diskretion behandeln und seine Mitarbeiter, Butler und Assistenten
entsprechend verpflichten. 5. Der Kunde sichert die Straßenverkehrsfähigkeit, eine auch für unsere Mitarbeiter geltende
Haft- und Vollkaskoversicherung (mit einem Selbstbehalt von maximal 1.000,00 €) sowie die
Verfügungsberechtigung seines KFZ zu, sofern dieses an BFS zur Auftragserfüllung übergeben
wird. Für sämtliche durch das Nichtvorliegen der im vorstehenden Satz genannten Voraussetz-
ungen entstehenden Sach-, Personen- und Vermögensschäden haftet der Kunde persönlich
und stellt BFS von der Haftung frei. Vom Kunden benannte Mitfahrende sind durch den Kunden
über die Geltung dieser AGB zu informieren und deren Einverständnis einzuholen. Unsere Haft-
ung für Sachschäden am KFZ ist generell auf den Selbsthalt begrenzt.
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§4 Drittanbieter 1. Bei bestimmten Services besteht die Leistung von BFS darin, Bestellungen oder Buchungen
oder Einkäufe ( z. B. Besorgungen, Hotelbuchungen, Mietwagenreservierung, Bestellung von
Eintrittskarten etc. ) im Namen und auf Rechnung des Kunden vorzunehmen.
In diesen Fällen besteht eine Vertragsbeziehung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem
jeweiligen Drittanbieter. Alle von BFS vermittelten Leistungen unterliegen den Geschäftsbeding-
ungen des jeweiligen Drittanbieters. Der Kunde haftet persönlich für sämtliche hierdurch ent-
stehenden Kosten – auch bei etwaiger Stornierung und/oder Nichtinanspruchnahme. 2. BFS übernimmt keine Gewähr und Garantie für die Qualität, Richtigkeit, Vollständigkeit, recht-
zeitige Bereitstellung und Aktualität der Leistung eines Drittanbieters. BFS übernimmt außerdem
keine Haftung für Verluste und Schäden, die Vertragsbeziehung mit dem Drittanbieter betreffen.
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§5 Vergütung und Stornierung 1. Alle Angebote von BFS sind freibleibend. Die Leistungen unterliegen der jeweils individuell in
der Auftragsbestätigung genannten teils individuellen Preise und Daten.
Als Grundlage gelten mindestens die Höchstpreise der Preisliste bzw. veröffentlichter Preise ggf.
zuzüglich Aufpreise auf der Internetseite von BFS.
2. Bei Buchung/Bestellung/Reservierung eines Butlerdienstes oder anderen BFS Dienstleistungen
wird eine Anzahlung der voraussichtlichen Dienstleistungskosten lt. Auftragsbestätigung und mit
Zustellung dieser von mindestens 50% fällig. Erst mit geleistetem Anzahlungseingang vom Kunden
an BFS wird ein angenommener Auftrag ( reservierter Termin ) rechtsgültig. Anzahlungen sind bis
spätestens zwei Werktage vor dem Butlereinsatz zu entrichten.
3. BFS entstehende Fremdkosten, die in Verbindung mit einer Auftragserfüllung anfallen, müssen
vor der kostenauslösenden Leistung vom Kunden als Vorschuss erbracht werden. Von BFS be-
zahlte oder gelieferte Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im
Eigentum von BFS. 4. BFS wird dem Kunden in der Regel nach Abschluss eines BFS – Einsatzes, spätestens jedoch
monatlich bzw. zu einem Monatsende eine schriftliche Abrechnung der erbrachten Leistungen
und Vorschüsse übersenden.
5. Über die vereinbarten Honorare ist vom Kunden gegenüber den BFS Mitarbeitern stillschweigen
zu bewahren.
6. Sollte der Kunde mit einer Zahlung in Verzug geraten, ist BFS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Kosten
für Lastschriftrückgaben sind vom Kunden zu erstatten.
7. Sollte ein Kunde vereinbarte Termine nicht einhalten oder vom Auftrag zurück treten wollen, so
ist BFS berechtigt, eine entsprechende Entschädigung gemäß der nachfolgenden Aufstellung zu
berechnen bzw. mit Vorschüssen zu verrechnen.
8. Stornogebühren:
Bei Storno der bestellten BFS-Dienstleistungen bis 14 Tage vor Termin kostenfrei.
Bei Storno der bestellten BFS- Dienstleistungen bis 7 Tage vor Termin 25% der in der Auftragsbe-
stätigung genannten Arbeits- oder Einsatzhonorare.
Bei Storno der bestellten BFS- Dienstleistungen bis 72 Stunden vor Termin 50% der in der Auftrags-
bestätigung genannten Arbeits- oder Einsatzhonorare.
Bei Storno der bestellten BFS-Dienstleistungen bis 24 Stunden vor Termin 80% der in der Auftrags-
bestätigung genannten Arbeits- oder Einsatzhonorare.
Für bereits gebuchte Tickets zur Anreise an den Einsatzort, welche nicht oder nur teilweise storniert
werden können, trägt der Kunden die gesamten Kosten. Rückvergütungen von Dritten an BFS für
stornierte Tickets etc. werden an den Kunden abzüglich einer vertretbaren Bearbeitungsgebühr
vergütet.
9. Zahlungen zum Ausgleich von Rechnungen sind jeweils direkt an die Bankverbindung von BFS zu zahlen oder in bar an einen vorab schriftlich von der Geschäftsleitung autorisierten Mitarbeiter zu leisten.
10. BFS Rechnungsstellungen sind grundsätzlich sofort bis in 10 Tagen fällig. -
§6 Haftung Neben den vorgenannten Regelungen zur Haftung gilt Folgendes: 1. BFS verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft und soweit definierbar nach
branchenüblichen Grundsätzen zu erledigen und hierfür geeignete Mitarbeiter sorgfältig auszuwählen.
Bei abgegebenen Empfehlungen richtet sich BFS auch nach Informationen des jeweiligen Anbieters
und Beurteilungen Dritter. Hierfür kann keine Garantie oder Gewähr übernommen werden. Es obliegt
dem Kunden, diese Angaben durch eigene Anschauung zu überprüfen.
2. In Fällen von notwendigen Akkreditierungsverfahren zur Durchführung der Services gilt, daß BFS
keine Aufträge annehmen wird, wenn zum Zeitpunkt der Anfrage bzw. des Auftrages Wiederstände
oder die Unmöglichkeit für eine Akkreditierung von Mitarbeitern von BFS bekannt sind.
Sollte der Auftaggeber auf Grund nicht akkreditierbarer Mitarbeiter von BFS vom Auftrag zurücktreten
wollen, so gilt einerseits §5 der AGB's von BFS aber vorab die Akzeptanz des Kunden automatisch,
das BFS einen Ersatzbutler mit Akkreditierfähigkeit stellen kann. 3. Für die durch BFS zu verantwortenden Schäden am Eigentum und Vermögen des Kunden haftet
BFS im Rahmen einer entsprechenden Betriebshalftpflichtversicherung, generell aber nur bei Nach-
weis einer Schuld oder Mitschuld bzw. im Falle des Vorsatzes und / oder bei grober Fahrlässigkeit.
4. Bei Ausfall von vereinbarten BFS Leistungen zu einem festen Termin oder zu einem vereinbarten Zeitraum haftet BFS nur für nachweisbar entstandene materielle Schäden, bis zu einer maximalen Höhe von € 1.000, soweit kein Personalersatz gestellt werden kann, wozu BFS jederzeit ermächtigt ist.
5. Bei Ausfall von vereinbarten BFS - Leistungen durch "höhere Gewalt" , so z. B.: Wetter- oder Um-
weltbedingungen und/oder Transport- bzw. Reisemittelversagen, kurzfristig entstandener Krankheit,
Unfall etc., ist eine Haftung generell ausgeschlossen.
6. Für durch falsche, unvollständige, ungenaue, ausbleibende oder verspätete Angaben/Mitarbeit des
Kunden entstehende Schäden übernimmt BFS keine Haftung. 7. Der Kunde ist verpflichtet, sein Eigentum sofort nach Übergabe durch BFS oder eines bevollmächtigten
auf Schäden und Vollzähligkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich an-
zuzeigen.
8. Kommt es auf Grund von Gründen, die BFS nicht zu verantworten hat, zum Überschreiten kurzfristiger Terminveränderung von Liefer- oder Leistungsfristen, berechtigt dies den Kunden nicht, vom Vertrag zu-
rückzutreten oder BFS für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.